Wenn man ein neues Handy von einem der gängigen Mobilfunkbetreiber kauft, so ist das Handy in der Regel
gebrandet. Branding bedeutet soviel wie "Brandzeichen", gemeint ist dabei, daß das Handy
durch den Provider vorkonfiguriert wurde.
Oft gehört zum Handy Branding dabei ein providerspezifisches Startlogo bzw. der Willkommensbildschirm.
Den einen oder anderen nervt das Branding einfach - man hätte lieber einfach ein normales Nokia Handy und kein Nokia Branding Handy. Denn oft sind die Einstellungen des Providerbranding nur teilweise abstellbar. So kann bei einem Vodafone-Branding schonmal der GPRS Zugangspunkt festgelegt sein, oder bei einem O2-Branding der Mailserver im Handy vorbelegt sein.
Warum darf ich mit dem Gerät nicht machen was ich will, immerhin habe ich es gekauft?
Wenn man ein Handy kauft, das ein spezielles Branding hat,
dann kann es sein, dass dies Vertragsbestandteil ist. In diesem Fall kann es sein, dass der Kunde das Branding nicht selber
entfernen darf.
Besonders wenn man das Handy nicht nur für den Eigenbedarf entbrandet, sondern dies quasi gewerbsmäß anbietet,
können sich besondere rechtliche Aspekte ergeben.